Erforderlich ist eine Wertbestimmung des Bahnlandes, welche die Nutzungsmöglichkeiten unter der Eisenbahngesetzgebung berücksichtigt. Dazu ist eine Schätzung erforderlich, die eine objektive und nachvollziehbare Bewertung erlaubt. Vergleiche mit Bauzonen wie Industrie- bzw. Arbeitszonen oder Grünzonen sind für das Bahnareal nur beschränkt aussagekräftig. Die Vorinstanz hat zu Recht auf die Problematik hingewiesen, dass mangels geeigneter Vergleichswerte statistische Aussagen kaum möglich sind und wegen des Fehlens breit abgestützter Kennzahlen ein Ertragswert nicht zu bestimmen sein dürfte (vgl. vorne Erw.