Die Vertreterin des Stadtrats habe in der vorinstanzlichen Verhandlung von einer "Rückwärtsrechnung" (auch Residualwertverfahren) gesprochen. Bei dieser indirekten Vergleichswertmethode werde vom Verkehrswert nach der Zonierung ausgegangen und der Landwert mittels Zu- und Abschlägen (vorliegend einem Abschlag von rund 50 %) geschätzt (Beschwerde, S. 9 ff.).