m2 für das Bahnareal fest. Dieser beruht darauf, dass in Beinwil am See am 7. April 2014 eine Bahnfläche für Fr. 100.00/m2 veräussert und dieser Wert aufgrund des in Aarau generell höheren Preisniveaus mit dem Faktor 3 multipliziert wurde (Vorakten der Stadt, S. 616 ff.; Einspracheentscheid des Stadtrats vom 7. Dezember 2020, Erw. 2.6.3 [Beschwerdebeilage 2]; vgl. auch Schreiben des kantonalen Steueramts vom 18. Mai 2020, S. 2 [Vorakten der Stadt, S. 734]). Der Stadtrat und das Spezialverwaltungsgericht sind der Ansicht, dass die steueramtliche Schätzung von Fr. 300.00/m2 angesichts der unter der Eisenbahngesetzgebung zulässigen Nutzung wesentlich zu tief ist.