wert des kantonalen Steueramts von Fr. 300.00/m2 liegen müsse (angefochtener Entscheid, Erw. 7.8.3). - 14 - 5.4. Gegenstand der Mehrwertabgabepflicht ist eine Teilfläche von 2'406 m2, die im Rahmen der Ortsplanung von der Parzelle Nr. C (Bahnareal) abgetrennt und der "Spezialzone Bahnhof Süd" zugewiesen wurde (Festsetzungsverfügung des Stadtrats vom 16. September 2019, S. 1, mit Schätzung des kantonalen Steueramts, Stichtag 30. August 2019 [Beschwerdebeilage 3]; Vorakten der Stadt, S. 612). Strittig ist unter den Parteien die Bewertung der betreffenden Grundstücksfläche vor der Zonierung.