Dabei hat es die Nutzungsmöglichkeiten des Bahnareals frei geprüft und einen Schätzwert von Fr. 300.00/m2 als deutlich zu tief erachtet. Hinsichtlich der konkreten Schätzung des Landwerts hat es sich auf eine Willkürprüfung beschränkt (so explizit im angefochtenen Entscheid, Erw. 7.8.5).