4.5.3. In der vorliegenden Konstellation wurde ein ehemaliges Bahnareal in die "Spezialzone Bahnhof Süd" überführt. Bei der Festsetzung der Mehrwertabgabe ist der Stadtrat von der Schätzung des kantonalen Steueramts abgewichen, indem er sich zur Bestimmung des Verkehrswerts vor der Planungsmassnahme zusätzlich auf eine Stellungnahme des Bundesamts für Verkehr abstützte. Die betreffende Abweichung hat das Spezialverwaltungsgericht unter Einbezug von richterlichem Fachwissen geprüft und geschützt. Dabei hat es die Nutzungsmöglichkeiten des Bahnareals frei geprüft und einen Schätzwert von Fr. 300.00/m2 als deutlich zu tief erachtet.