Dass das kantonale Steueramt als Fachbehörde die Schätzung des Mehrwerts vornimmt, ist aufgrund seiner Kompetenzen im Bereich der Grundstückabgaben und -steuern naheliegend. In diesem Zusammenhang bestehen Zuständigkeiten bei der Festlegung von Steuerwerten (vgl. § 165 Abs. 1 des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 [StG; SAR 651.100]; § 26 Abs. 1 der Verordnung über die Bewertung der Grundstücke vom 4. November 1985 [VBG; SAR 651.212]). Daher verfügt das Steueramt - 11 - grundsätzlich über die Expertise zur Schätzung von Mehrwerten, welche aus Planungsmassnahmen resultieren.