1. Das Urteil des Spezialverwaltungsgerichts 4-BE.2021.1 vom 27. Juli 2022 und der Einspracheentscheid des Stadtrats Aarau vom 7. Dezember 2020 seien aufzuheben, und es sei die stadträtliche Festsetzungsverfügung vom 16. September 2019 zu bestätigen, worin "die Mehrwertabgabe für die der Einzonung gleichgestellte Umzonung der Parzelle C … auf Fr. 1'436'000.– festgesetzt" wird.