Der Stadtrat legte seinem Einspracheentscheid nunmehr einen Landwert des Bahnareals (vor der Zonierung) von Fr. 1'600.00/m2 zu Grunde. B. 1. Dagegen erhob der Kanton Aargau mit Eingabe vom 21. Januar 2021 Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht mit folgenden Anträgen: 1. Ziffer 1 und 2 des Einspracheentscheids des Stadtrats Aarau vom 7. Dezember 2020 seien aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: 1. Auf die Einsprache wird nicht eingetreten.