4. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Eine Parteientschädigung wird nicht ausgerichtet. Dabei ging der Stadtrat entsprechend der Schätzung des kantonalen Steueramts von einem Landwert des Bahnareals (vor der Zonierung) von Fr. 300.00/m2 aus. 3. Auf Einsprache der A. hin erliess der Stadtrat Aarau am 7. Dezember 2020 folgenden Einspracheentscheid: 1. Die Einsprache wird teilweise gutgeheissen. 2. In Abänderung von Beschlussziffer 1 des stadträtlichen Entscheids vom 16. September 2019 wird die Mehrwertabgabe für die der Einzonung gleichgestellte Umzonung der Parzelle C auf 810'822.00 Franken festgesetzt.