A. 1. Der Einwohnerrat der Stadt Aarau beschloss am 23. Januar 2017 eine Teilrevision der allgemeinen Nutzungsplanung. In deren Rahmen wurde eine Teilfläche der Parzelle Nr. C (bisher Bahnareal) der "Spezialzone Bahnhof Süd" zugewiesen. Eigentümerin der betroffenen Grundstücksfläche ist die A.. Die Revision der Ortsplanung wurde am 7. Juni 2017 vom Regierungsrat genehmigt. 2. Am 16. September 2019 erliess der Stadtrat Aarau folgende Verfügung zur Festlegung der Mehrwertabgabe: 1. Die Mehrwertabgabe für die der Einzonung gleichgestellte Umzonung der Parzelle C wird auf Fr. 1'436'000.00 festgesetzt.