§ 55 Gebührenreglement Die Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinderates und der Verwaltung in den Bereichen Raumplanung, Natur- und Umweltschutz und Bauwesen sowie die Tragung der weiteren Verfahrenskosten (Auslagen für externe Fachleute und regionalen Stellen, Expertisen usw.) richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde. Im vom Gemeinderat als Grundlage für die Auferlegung der speziellen Kosten genannten § 2 lit. a Gebührenreglement ist Folgendes vorgesehen: