6.4. 6.4.1. Die Beschwerdeführerin bestreitet eine Verletzung des Legalitätsprinzips. Mit § 2 Gebührenreglement in Verbindung mit § 55 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Q. vom ______ / ______ (BNO) bestehe eine hinreichende gesetzliche Grundlage für die Überwälzung der Kosten der Baugesuchsprüfung durch die externe Bauverwaltung auf die Baugesuchstellerin. Bei den "Speziellen Kosten" handle es sich um kostenabhängige Kausalabgaben. Ihre Rechtmässigkeit könne einzelfallweise aufgrund des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips überprüft werden. Diese beiden Prinzipien taugten insbesondere bei Verwaltungsgebühren als Surrogat für eine offene gesetzliche Bemessungsgrundlage.