6.1. 6.1.1. Mit Entscheid des Gemeinderats vom 9. August 2021 wurde für die Baugesuchsbehandlung und Bewilligungserteilung gemäss dem Gebührenreglement für das Bauwesen eine Gebühr erhoben. Der Gemeinderat hielt fest, Mehraufwendungen, die infolge Einreichung mangelhafter Gesuchsunterlagen oder Nichtbefolgung der Bauordnung entstünden, würden dem Gesuchsteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Dasselbe gelte auch bezüglich der Auslagen für Gutachten, spezielle Beaufsichtigungen durch private Fachleute oder öffentliche Organe und dergleichen.