3.2.4. Weiter macht die Beschwerdeführerin unter Verweisung auf die revidierten Baugesuchpläne vom 20. Oktober 2020 geltend, die Seitenfreiheit sei nicht auf der gesamten Länge der geplanten Strasse gegeben. Die Sicherheitszuschläge auf den Aussenseiten fielen bei der Berechnung der erforderlichen Strassenbreite gemäss VSS-Norm 40 045 somit nicht weg.