In § 41 BauV ist vorgesehen, dass für die Beurteilung der Beschaffenheit öffentlicher Strassen die Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) als Richtlinien gelten (Abs. 1); so namentlich die VSS 40 045 "Projektierung, Grundlagen; Strassentyp: Erschliessungsstrassen" vom 31. März 2019 (lit. e; diese Norm ist identisch mit der Norm SN 640 045 vom April 1992). Die VSS-Normen sind nicht völlig schematisch und starr zu übernehmen; die Anwendung muss im Einzelfall den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, standhalten (vgl. Urteile des Bundesgerichts 1C_375/2011 vom 28. Dezember 2011, Erw.