Gemäss den unbestrittenen Feststellungen der Vorinstanz führt gegenwärtig ein schmaler, bekiester Trampelpfad über die Parzellen. Er verbindet die X-Strasse über die Parzellen ccc, aaa, bbb, fff und ggg mit dem T-Weg. Im Grundbuch ist der Weg über die genannten Parzellen als "öffentlicher Fussweg" angemerkt. Der Weg ist bei der Einfahrt ab X-Strasse mit einem Fahrverbot und der Zusatztafel "Ausgenommen Zubringer Parzelle aaa und hhh [richtig wohl: bbb] sowie Landwirtschaft" signalisiert. Zulasten der Parzellen aaa und ccc ist ein Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten der Parzellen bbb und aaa im Grundbuch eingetragen.