3. Der Gemeinderat Q. wird verpflichtet, der Bauherrschaft B. die im Beschwerdeverfahren entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 1'600.-- zu ersetzen. C. 1. Gegen den am 6. August 2022 zugestellten Entscheid des BVU erhob die Einwohnergemeinde Q. am 9. September 2022 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: 1. Der Entscheid BVURA.21.574 vom 5. August 2022 sei aufzuheben. 2. Alles unter ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten. -3-