A. B. reichte am 26. März 2020 ein Baugesuch bei der Gemeindekanzlei der Einwohnergemeinde Q. ein für die Erschliessung (Strasse) der Parzellen aaa und bbb. Während der öffentlichen Auflage des Bauvorhabens gingen zwei Einwendungen ein. Der Gemeinderat Q. lehnte das Baugesuch mit Beschluss/Verfügung vom 9. August 2021 ab, da die projektierte Strasse die Mindestbreite von 4 m nicht einhalte. B. Diesen Entscheid focht B. mit Beschwerde vom 10. September 2021 beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau (BVU) an. Das BVU, Rechtsabteilung, entschied am 5. August 2022: