siehe auch Pläne und Fotos in den kantonalen Akten BVU.AfB.18.1199) waren ohne Baubewilligung erstellt worden und wurden nach rechtskräftigem Abschluss der Verfahren BVU.AfB.17.522 und BVU.AfB.18.1199 abgebrochen. Von der Westseite (X-Strasse) her betrachtet zeigt sich der geplante Carport als 2.5 m hohe, mit Metallstaketen versehene überdachte Baute. Das Flachdach setzt bei der unteren Dachkante des Wohnhausdachs an und zieht sich 8 m in Richtung Norden weiter. In Richtung Osten kragt der geplante Carport über die dort beginnende Hangkante hinaus, womit die ebene Fläche vor bzw. neben dem Hauseingang entsprechend vergrössert würde.