Gefordert ist nicht völlige Gleichheit von Alt und Neu. Vielmehr bezieht sich die Identität auf die "wesentlichen Züge", also die aus raumplanerischer Sicht wichtigen Merkmale des Objekts. Ob die so verstandene Identität noch gewahrt wird, beurteilt sich unter Würdigung aller raumrelevanten Gesichtspunkte in ihrem Zusammenwirken. Fehlt es an der Identität, liegt eine vollständige Änderung vor und die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG fällt ausser Betracht (Urteil des Bundesgerichts 1C_480/2019, 1C_481/2019 vom 16. Juli 2020, Erw. 4.1; vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 1C_128/2018 vom 28. September 2018, Erw. 5.3). - 13 -