Recycling ist für eine zeitgemässe Wohnnutzung nicht erforderlich. Werden Fahrräder nicht benutzt und sollen sie vor Witterung geschützt werden, ist es bei Einfamilienhäusern verbreitet und üblich, dass die Fahrräder z.B. im Keller abgestellt werden. Dies ist auch im vorliegenden Fall möglich und zumutbar. Der Keller ist um das Haus von aussen und ohne Treppen zugänglich. Bisher wurden die Fahrräder offenbar unter der Überdeckung zwischen dem Wohngebäude und der Werkstatt platziert (siehe Akten BVU.AfB.17.522, act. 113 [Fotos Nr. 4 f]), welche Lösung ebenfalls Schutz vor Witterungseinflüssen bietet.