lienhäuser verfügen – selbst in den Bauzonen – häufig nicht über die Möglichkeit, zwei Autos, Fahrräder und ein Depot Recycling in einem Carport bzw. in einem darin befindlichen separaten Abteil abzustellen bzw. unterzubringen. Es besteht auch keine gesetzliche Pflicht, solches zu erstellen, selbst bei neuen Einfamilienhäusern nicht. Auch wenn es für die Beschwerdeführer komfortabler wäre, über diese Möglichkeiten zu verfügen, besteht kein Raum für solche Sonderansprüche. Die Liegenschaft befindet sich ausserhalb der Bauzonen und das Bauvorhaben ist nach Massgabe von Art. 24c RPG zu beurteilen. Im Rahmen von Art.