3.3.3.2. Die Beschwerdeführer vertreten die Ansicht, die Möglichkeit, zwei Autos, Velos und das Depot Recycling unter einer gedeckten Fläche (Carport) abzustellen, entspreche dem zeitgemässen Wohnen und sei gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Auffassung kann nicht beigepflichtet werden. Einfami- - 11 -