Es solle möglich sein, beispielsweise die Raumhöhen, die Befensterung und Ähnliches den modernen Bedürfnissen anpassen zu können (vgl. Standesinitiative "Bauen ausserhalb der Bauzone", Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats vom 22. August 2011, 08.314, BBl 2011 7090). Die Frage der Notwendigkeit ist dabei objektiv zu verstehen, d.h. auf die individuellen Wohnbedürfnisse kann es nicht ankommen (ALIG/HOFFMANN, in: Fachhandbuch Öffentliches Baurecht, 2016, Rz. 3.212). Mit anderen Worten geht es nicht darum, grosszügige und komfortable Lösungen zu erlauben, sondern bloss das tatsächlich objektiv Erforderliche (MUGGLI, a.a.O., N. 36 zu Art.