Für eine Verbesserung der Einpassung in die Landschaft ist das Bauprojekt nicht notwendig. Dies bestätigt speziell auch ein Blick - 10 - von Osten auf das Bauvorhaben. Namentlich in der unbelaubten Zeit des Jahres wäre das geplante Bauvorhaben auch von der gegenüberliegenden Seite des Kanals (Weg, Fussballfeld, Spielplatz) gut sichtbar (siehe z.B. Fotos in den kantonalen Vorakten BVU.AfB.17.522, act. 23, 30, 37, 45) und führte auch von dort betrachtet klarerweise nicht zu einer Verbesserung der Einpassung in die Landschaft.