Die Verwirklichung des Bauvorhabens würde das Landschaftsbild fraglos stärker beeinträchtigen, als wenn darauf verzichtet würde und die Fahrzeuge wie bisher lediglich auf dem Vorplatz parkiert würden. Die Fahrzeuge sind keine Bauten, sie werden bewegt und stehen nicht immer dort, wie dies beim geplanten Bauvorhaben der Fall wäre. Die Fahrräder und die Wert- und Abfallstoffe können im Übrigen andernorts abgestellt bzw. gelagert werden, ohne dass dadurch das Landschaftsbild beeinträchtigt wird (siehe dazu hinten Erw. II/3.3.3.2). Für eine Verbesserung der Einpassung in die Landschaft ist das Bauprojekt nicht notwendig.