3.3.2. Für eine energetische Sanierung oder eine Verbesserung der Einpassung in die Landschaft ist das Bauprojekt nicht notwendig. Soweit die Beschwerdeführer vorbringen, mit dem Carport werde das Landschaftsbild weit weniger beeinträchtigt, als wenn die Fahrzeuge längs oder schräg zur X- Strasse parkiert und die Fahrräder und die Container für die verschiedenen Wert- und Abfallstoffe da oder dort, wo es gerade passe, abgestellt würden (vgl. Replik, S. 4 f., 6), kann dem nicht gefolgt werden.