Da der Carport keine alte Baute ersetze, sei im Übrigen nicht erkennbar, inwiefern der Carport die Einpassung in die Landschaft verbessern sollte. Es sei auch nicht nachvollziehbar, weshalb die beiden Autos der Beschwerdeführer nicht bereits unter den aktuellen Gegebenheiten geordnet abgestellt werden könnten (angefochtener Entscheid, S. 4 ff.). In der Beschwerdeantwort und der Duplik wird an der Beurteilung im angefochtenen Entscheid schliesslich festgehalten.