Zu berücksichtigen seien bei der Beurteilung der Wahrung der Identität schliesslich die Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild, die seit dem massgeblichen Vergleichszustand im Jahr 1972 stattgefunden hätten (insbesondere Kies-/Schotterweg zum Gartenhaus, Luft-Wasser-Wärme- pumpe an der Westfassade des Gebäudes Nr. bbb, 16.1 m2 grosse Überdeckung zwischen den Gebäuden Nrn. bbb und ddd, welche toleriert worden sei).