2.2. Hinzuweisen ist weiter, dass bei einer Bauausführung entsprechend dem eingereichten Plan (siehe Vorakten, act. 3) im Carport lediglich ein Auto parkiert werden könnte. Die ausgewiesene Grundfläche ist zwar genügend gross, um zwei Autos unterzubringen, die Platzierung der nordwestlichen Säule lässt ein Parkieren von zwei Autos jedoch nicht zu. Gemäss § 56 Abs. 5 BauG i.V.m. § 44 Abs. 1 BauV und Tabelle 3 der Norm VSS 40 291a "Parkieren; Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen" vom 31. März 2019 beträgt die Breite eines Senkrechtparkfelds der Komfortstufe A mindestens 2.35 m.