1.2. Die Parzelle Nr. aaa liegt ausserhalb der Bauzone in der Teilzone B der Spezialzone D. (Kulturlandplan der Stadt C. vom ______). Gemäss Art. 15 Abs. 4 der Nutzungsordnung Kulturland der Stadt C. vom ______ (NO Kulturland) bezweckt die Teilzone B die Erhaltung der Landschaft in ihrem Aussehen sowie als Erholungsgebiet. Sie ist von allen diesem Zweck nicht entsprechenden Bauten und Nutzungen freizuhalten. Im Übrigen gelten die Art. 3 und 22 NO Kulturland. Der Ausblick von der X-Strasse nach Osten ist zu erhalten. -5-