II. 1. 1.1. Die Beschwerdeführer beabsichtigen, auf der Parzelle Nr. aaa einen Carport zu erstellen. Vorgesehen ist eine Erweiterung der Bodenfläche nach Osten. Aufgrund des dort abfallenden Geländes soll unter dieser Bodenfläche aus Beton zudem ein offener Unterstand entstehen, um Gartengeräte lagern zu können. Damit verbunden ist der Abbruch von zwei (bzw. drei) Stützmauern und der Neubau von zwei (Beton-)Stützmauern, wobei im Bereich zwischen den beiden neuen Stützmauern das Terrain abgesenkt werden soll. Die offenen Bereiche der Nord- und Ostseite des Unterstands sollen bis zur Decke mit – soweit aus den Planunterlagen ersichtlich – Staketen versehen werden.