2. Der Stadtrat C. erstattete mit Protokollauszug vom 28. September 2022 (Postaufgabe: 4. Oktober 2022) folgende Beschwerdeantwort: 1. Der Stadtrat verzichtet auf eine Antragstellung, da in der Beschwerde hauptsächlich rechtliche Rügen im Zuständigkeitsbereich des Kantons geltend gemacht werden.