1. Der Beschluss des Regierungsrats vom 29. Juni 2022 (Regierungsratsbeschluss Nr. 2022-000843) sei aufzuheben. Ebenso sei der Entscheid des Stadtrats C. (Art. 257 betr. Baugesuch 2021-03) und der Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 5. Februar 2021 (BVUAFB.21.275) aufzuheben. Es sei die nachgesuchte Baubewilligung zu erteilen. Eventuell sei die Sache zur Neubeurteilung und Erteilung der Baubewilligung zurückzuweisen. -3- 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegner.