Wie sich dem Polizeirapport samt Fotodokumentation entnehmen lässt, waren die Strassenverhältnisse und die Witterung vor Ort zwar gut sowie der betreffende Streckenabschnitt gerade und damit übersichtlich (Strafakten, act. 1, 4, 7, 9 f.). Allerdings herrschte im morgendlichen Berufsverkehr ein reges Verkehrsaufkommen, was sich zum einen aus der Fotodokumentation des Polizeirapports ergibt (Strafakten, act. 9 f.) und zum anderen aus dem Umstand, dass sich ein Stau gebildet hatte. Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer im Zuge des Überholvorgangs von ca. 70–80 km/h auf 100 km/h beschleunigte (Beschwerde, S. 5).