Es sei zudem eine Verkettung äusserst unglücklicher Umstände, dass genau in dem Moment, als er einen prüfenden Blick nach hinten geworfen habe, das vordere Fahrzeug abgebremst habe. Es liege in der Natur der Sache, dass es ihm erst möglich gewesen sei zu bremsen, als er die Bremslichter des voranfahrenden Fahrzeugs wahrgenommen habe. Aufgrund dieser verkürzten Reaktionszeit in Verbindung mit der noch bestehenden Beschleunigung sei eine Kollision unvermeidbar gewesen (Beschwerde, S. 4 f.).