Aufgrund dessen konnte er nicht mehr rechtzeitig reagieren, um einen Auffahrunfall zu verhindern. Nach dem Aufprall drehte sich das Fahrzeug des Kollisionsgegners durch die Wucht des Zusammenstosses um die eigene Achse über den Normalstreifen und kollidierte dort zwei Mal mit der Randleitplanke, bevor es zum Stillstand kam. Das Fahrzeug des Beschwerdeführers blieb dagegen nach der Kollision vorerst auf dem Überholstreifen stehen, woraufhin er es selbständig auf den Pannenstreifen lenkte.