Vorliegend fuhr der Beschwerdeführer am 21. Juni 2022 auf der Autobahn A3 zunächst hinter einem Lastwagen, bevor er von der Normal- auf die Überholspur wechselte. Nach abgeschlossenem Überholmanöver kollidierte er mit dem voranfahrenden Fahrzeug, weil er infolge eines prüfenden Blicks nach hinten zu spät bemerkte, dass der vor ihm verkehrende Fahrzeuglenker aufgrund eines Staus stark abgebremst hatte. Aufgrund dessen konnte er nicht mehr rechtzeitig reagieren, um einen Auffahrunfall zu verhindern.