Nach dem vollendeten Spurwechsel auf die Überholspur schaute er nochmals zurück und als er wieder nach vorne sah, hatte der Personenwagen vor ihm bereits stark abgebremst, so dass er nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte und es zu einer Kollision kam. Der Personenwagen des Beschwerdeführers kam auf dem Überholstreifen zum Stehen. Der Beschwerdeführer lenkte den Wagen dann selbstständig auf den Pannenstreifen. Der Kollisionsgegner bestätigte in der Folge, dass er aufgrund eines Staus habe abbremsen müssen, bevor es zu der Kollision gekommen sei.