4. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die Unterzeichnete als unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen. 2. Am 29. August 2022 gingen die von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg angeforderten Strafakten zum Vorfall vom 21. Juni 2021 beim Verwaltungsgericht ein. -4- 3. Mit Eingabe vom 29. August 2022 verzichtete das Strassenverkehrsamt auf eine Stellungnahme und beantragte die Abweisung der Beschwerde.