Dieser Betrag wird zufolge unentgeltlicher Rechtspflege einstweilen, unter Vorbehalt späterer Nachzahlung, vorgemerkt. C. 1. Gegen den ihm am 22. Juni 2022 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid des DVI liess A., nach wie vor vertreten durch lic. iur. Claudia Rohrer, mit Eingabe vom 22. August 2022 Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben und folgende Anträge stellen: 1. Der Entscheid vom 25. April 2022 sei aufzuheben. 2. Eventualiter sei der Führerausweisentzug auf maximal einen Monat auszusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.