SGRM], 2005, S. 48). Verschiedene Medikamente können fahreignungsrelevante Wirkungen verursachen und die psychophysische Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Die Entscheidung, ob die Fahreignung gegeben oder nicht zu befürworten ist, muss im Einzelfall unter sorgfältiger Abwägung des verkehrsrelevanten Risikos getroffen werden, insbesondere auch unter Berücksichtigung der bedeutsamen potentiellen Nebenwirkungen. Eine kritische Phase stellt häufig der Beginn einer medikamentösen Therapie dar. In dieser Zeit ist eine besonders sorgfältige ärztliche Überwachung bzw. Kontrolle notwendig.