Aufgrund dieser Behandlung sei der Beschwerdeführer hinsichtlich der psychischen Störung gänzlich symptomfrei geworden und sei dies bis heute geblieben. Dabei ist zu beachten, dass bei psychischen Störungen hinsichtlich der Fahreignung eine symptomreduzierende und rückfallvermeidende psychopharmakologische Behandlung zu begrüssen ist, wobei aber stets die Eigenwirkungen der Psychopharmaka berücksichtigt werden müssen (vgl. DITTMANN/SEEGER, Psychische Störungen und Fahreignung, in: Handbuch der verkehrsmedizinischen Begutachtung, Arbeitsgruppe Verkehrsmedizin der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin [SGRM], 2005, S. 48).