2.6.4. Als weiteren Grund für eine verkehrsmedizinische Begutachtung führt die Vorinstanz die medikamentöse Behandlung der psychischen Erkrankung (ICD-10 F28) mit dem Medikament Solian auf. Den fachärztlichen Berichten könne nicht entnommen werden, ob wirklich keine Symptome aufgrund der medikamentösen Therapie auftreten würden. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz ist dem Bericht von Dr. med. B. vom 1. Juli 2021 jedoch zu entnehmen, dass eine niedrigdosierte neuroleptische, nebenwirkungsfreie, nicht sedierende Dauertherapie mit Solian, aktuell 100 mg zur Nacht, bestehe.