Da jegliches staatliche Handeln verhältnismässig sein müsse, sei eine genaue Prüfung der Verhältnismässigkeit der verfügten Massnahme erforderlich. In casu sei die Erforderlichkeit der Massnahme fraglich. Es gebe andere Massnahmen, um eine Abstinenz zu überprüfen, anstatt direkt die Verpflichtung zu einer medizinischen Begutachtung aufgrund einer mehr als sechs Jahre alten und zwischenzeitlich revidierten Diagnose. Dies auch in Anbetracht der vom Beschwerdegegner angewendeten Praxis, dass Gutachten für die Wiedererteilung eines Führerausweises nicht älter als ein Jahr sein dürften.