B. diagnostizierte im Bericht vom 1. Juli 2021 einen Zustand nach schädlichem Gebrauch von Cannabis und Alkohol. Ein schädlicher Gebrauch (F1x.1) ist zu diagnostizieren, wenn ein tatsächlicher Schaden der psychischen oder physischen Gesundheit, aber keine Abhängigkeit infolge des Substanzkonsums vorliegt (vgl. DILLING/ FREYBERGER, Taschenführer zur ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen, 9. Aufl. 2019, S. 76).