Dr. med. B. äussert sich im ärztlichen Bericht vom 1. Juli 2021 dahingehend, dass sich der Beschwerdeführer seit dem 12. April 2016 in seiner ambulanten Behandlung befinde. Der Beschwerdeführer sei ihm von der PDAG zur integrierten ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung zugewiesen worden. Als Diagnosen gibt Dr. med. B. eine sonstige nichtorganische psychotische Störung (ICD-10 F28; aktuell in Remission), einen Zustand nach Störung durch Cannabinoide, derzeit abstinent (ICD-10 F12.1; Konsum vom 14. bis 20. Lebensjahr, 2016 sistiert) und einen Zustand nach schädlichem Gebrauch von Alkohol (ICD-10 F10.1; aktuell risikoarmer Konsum) an. Weiter führt der ambulante Psy-