Gemäss Bericht der PDAG vom 30. November 2015 sei der Beschwerdeführer nach einer kurzen psychiatrischen Behandlung in der Klinik der PDAG dem Ambulatorium C. zur weiteren Stabilisierung und Vermittlung eines Krankheitsverständnisses zugewiesen worden. Zur Substanzanamnese ist dem Bericht zu entnehmen, dass bis vor vier Wochen ein regelmässiger Alkoholkonsum von 4 bis 6 Litern Bier und 1 bis 2 Gläsern Wein pro Tag bestanden habe. Letzte Woche habe ein einmaliger Konsum von zwei bis drei Bier stattgefunden. Cannabis habe der Beschwerdeführer über die Wasserpfeife seit dem 14. Lebensjahr täglich konsumiert. Seit ca. drei bis vier Wochen bestehe kein Cannabiskonsum mehr. Der Beschwer-