Dies zeige explizit ein verändertes (angebliches) Suchtverhalten auf. Im Bericht der PDAG sei die Diagnose ICD-10 F10.2 resp. ICD-10 F12.2 Abhängigkeitssyndrom gestellt worden. Dem Bericht von Dr. med. B. vom 1. Juli 2021 sei folgende Diagnose zu entnehmen: Zustand nach ICD-10 F12.1 resp. F10.1. Bei dem .1 handle es sich um die Einordung des Konsums als "Schädliche Nutzung psychoaktiver Substanzen", weshalb gemäss Dr. med. B. kein Abhängigkeitssyndrom bestanden habe. Folglich sei es willkürlich, eine bestätigte dokumentierte Abstinenz zu verlangen, wenn noch nicht einmal das Abhängigkeitssyndrom bestätigt sei. Essentiell sei auch, dass die Diagnose F10 resp.